Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Uns bei der KABEL-KLOETERS GmbH ist es wichtig, dass unsere Kunden alle unsere Bedingungen kennen und damit einverstanden sind.Deshalb finden Sie alle Informationen zu Gebühren, Service und Nutzungsbedingungen ausführlich beschrieben in den nachfolgend aufgeführten AGB's.
1. Vertragsgegenstand
Die Gesellschaft erbringt Telekommunikationsdienstleistungen an Endkunden auf der Grundlage nachfolgender AGB. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines Anschlusses an die Empfangsanlage der Gesellschaft zur Nutzung von multimedialen Diensten.
2. Änderung der AGB, der Produktbeschreibungen und der Entgelte
2.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
2.2 Die Gesellschaft behält sich vor, die Produktbeschreibung zu ändern, wenn die Änderung - wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich wird,- die Interoperabilität der Netze sicher stellt oder einer einheitlich erfolgenden Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Dienste ergeben oder ein alternativer Dienst zur Verfügung steht, der eine vergleichbare Leistung beinhaltet.
2.3 Die Gesellschaft ist in folgenden Fällen zu einer Anpassung der Entgelte berechtigt, wenn und soweit sich ihre Kosten für die Versorgung mit TV sowie multimedialen Diensten erhöhen:
Bei (I) einer Steigerung der Signalkosten oder Kosten sonstiger Vorlieferanten, (II) einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, (III) Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Urheberrechtsvergütungen, z.B. von GEMA-Vergütungen, (IV) einer erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung sonstiger oder besonderer Steuern, Abgaben oder Gebühren im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften, (V) einer Erhöhung der Kosten für die technische Bereitstellung von Diensten/der Versorgung, (VI) bei Erhöhung von Lohn- oder Materialkosten.
2.4 Nach Ziffer 2.1 bis 2.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Produktbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Gesellschaft in Verbindung mit der Freischaltung des Anschlusses zustande. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen. Die Gesellschaft behält sich vor, bei Vertragsabschluss mit dem Kunden eine Kopie seines Personalausweises anzufertigen.
4. Leistungen der Gesellschaft
Die Gesellschaft verpflichtet sich, in der Wohnung des Kunden mindestens einen Punkt für die Übergabe des Kabelsignals einzurichten oder zu aktivieren. Zusätzlich zu installierende Anschlüsse sind kostenpflichtig, vorausgesetzt eine Installation ist technisch möglich. Sämtliche von der Gesellschaft bei der Einrichtung des Anschlusses in der Wohnung des Kunden errichtete Anlagenteile verbleiben im Eigentum der Gesellschaft, da eine Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck besteht. Die Gesellschaft ermöglicht, ohne eine Garantie für eine bestimmte Kanalbelegung zu übernehmen, die möglichst große Sendervielfalt. Allerdings erkennt der Kunde an, dass durch Einfl ussfaktoren, die außerhalb der Anlage der Gesellschaft liegen, diese begrenzt werden können. Soweit die Gesellschaft bestimmte Leistungen und Dienste unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetreibers, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet:
- die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmungsgemäß zu nutzen; eine Zurverfügungstellung der Leistungen außerhalb der eigenen Wohnung ist weder entgeltlich noch unentgeltlich gestattet;
- den Anschluss vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung, magnetische Einflüsse und unzulässig hohe Fremdeinwirkungen, egal welcher Art, zu bewahren;
- mit den ihm überlassenen PIN- Nummern und Kennwörtern sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten;
- zur Vornahme von Installations- und Deinstallationsmaßnahmen sowie Wartungs- und Entstörungsarbeiten der Gesellschaft oder den von ihr beauftragten Dritten ungehinderten Zutritt zu den technischen Einrichtungen in seinen Räumen während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen;
- die Installations- und Fehlerbehebungsmaßnahmen in angemessenem Umfang zu unterstützen;
- der Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seines Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder der E-Mail Adresse mitzuteilen;
- bei Änderung der Bankverbindung ist der Gesellschaft unverzüglich eine neue Einzugsermächtigung (Mandat) zu erteilen;
- Störungen und Schäden unverzüglich der Gesellschaft zu melden; Kosten für eine unbegründete Entstörung bzw. eine Störung, die durch den Kunden selbst z.B. durch Fehlbedienung verursacht wurde, sind vom Kunden zu tragen;
- die ihm überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten, die überlassenen Endgeräte noch in die darin befindliche Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen;
- wenn der Kunde eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt;
- bei bevorstehenden oder eröffneten gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahren,
- bei Eintragung im Schuldnerregister oder gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungen. Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung oder Bürgschaft ist die Gesellschaft nach entsprechender Mahnung mit dem Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitserbringung berechtigt, den Anschluss zu sperren und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5.2Der Kunde ist nicht berechtigt, die überlassenen Leistungen missbräuchlich zu nutzen sowie Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung telekommunikationsrechtlich nicht zulässig ist.
5.3 Es obliegt allein dem Kunden, sich gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen und Angriffen, die auf die Funktionsfähigkeit seiner Anlage abzielen, mit notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu schützen, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes mit der Gesellschaft vereinbart wurde.
5.4 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Dienstleistungen weder gegen Gesetze noch gegen Rechte Dritter verstoßen wird. Er verpflichtet sich, die ihm durch die Gesellschaft bereitgestellten Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger Informationen im Internet zu benutzen. Volljährige Kunden, insbesondere Eltern sind daher verpfl ichtet, geeignete Maßnahmen dafür zu treffen, dass durch Kinder und Jugendliche keine Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, welche den Kinder- und Jugendschutzvorschriften widersprechen.
6. Betrieb und Wartung
Die Kommunikationsanlage steht im Eigentum der Gesellschaft. Ihr obliegen der Betrieb und die Wartung bis zur Anschlussdose in der Wohnung. Die Gesellschaft unterhält einen Bereitschaftsdienst, der Störungsmeldungen entgegennimmt und etwaige Störungen schnellstmöglich und in den üblichen Geschäftszeiten beseitigt, spätestens am nächsten Werktag. Der Kunde ist im Falle unerheblicher und zeitweiliger Unterbrechungen und Störungen nicht zur Minderung des geschuldeten Entgelts berechtigt. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für Störungen, die durch höhere Gewalt, Netzausfälle von Signallieferanten, Überreichweiten oder sonstige, nicht durch die Gesellschaft beeinfl ussbare Ursachen hervorgerufen werden.
7. Überprüfung der Kundenanlage
Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Kundenanlage nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen oder die Überprüfung durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. Sie hat den Kunden auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung unverzüglich verlangen. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, ist dieG esellschaft berechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist dGiee sellschaft hierzu verpflichtet.
Durch Vornahme oder Unterlassung der Überprüfung der Kundenanlage sowie durch deren Anschluss an die Kommunikationsanlage der Gesellschaft übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für deren Mängelfreiheit. Werden Kundenanlagen ohne Kenntnis der Gesellschaft installiert und in Betrieb genommen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Kommunikationsanlage beeinflussen, ist die Gesellschaft berechtigt, die ihr durch die Fehlersuche entstandenen Aufwendungen gegen Rechnungslegung durch den Kunden erstatten zu lassen. Die Nutzung des Internetanschlusses kann kurzzeitig durch die Gesellschaft unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist.
8. Entgelt, Fälligkeit
8.1 Der Kunde ist zur Zahlung der vertraglich vereinbarten laufenden Entgelte im Voraus zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Es wird monatliche Zahlung vereinbart.
Die Zahlungspflicht beginnt mit dem auf dem Vertragsformular vereinbarten Inkassodatum.
Für die Erstellung und Versendung von Rechnungen in Papierform entstehen zusätzliche Kosten von 2,50 Euro je Rechnung.
8.2 Die Bezahlung der Entgelte im Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens (COR1) ist als Standard vorgesehen. Die Gesellschaft zieht bei Erteilung einer Einzugsermächtigung in Form eines SEPA-Lastschriftmandats die monatlich wiederkehrenden Entgelte am 3. Bankarbeitstag des Monats nach Fälligkeit ein. Einmalzahlungen werden ebenfalls am 3. Bankarbeitstag des Monats nach Fälligkeit vom Konto des Kunden eingezogen. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Lastschrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm ausschließlich online im Kundenbereich des Kundenportals der Gesellschaft unter http://www.kabel-kloeters.de zur Verfügung gestellt oder nach Abstimmung an eine vom Kunden genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.3 Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (Überweisung, Dauerauftrag oder Bareinzahlung) müssen die Entgelte am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gesellschaft gutgeschrieben oder bar eingezahlt sein.
8.4Der Kunde ist bei einer Einschränkung der Versorgung, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, nicht berechtigt, einen Einbehalt oder die Minderung fälliger Entgelte vorzunehmen.
8.5 Gegen Forderungen der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührenden Gegenansprüchen geltend machen.
9. Zahlungsverzug und Anschlusssperre
9.1 Ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist kann Gesellschaft den Anschluss sperren, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gegeben hat oder eine Gefährdung der Einrichtungen der Gesellschaft, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
9.2 Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet die Gesellschaft Mahnentgelt je Mahnung von 3,00 Euro, die dem Kunden per Post übermittelt werden. Für Rücklastschriften bei vereinbarter Einzugsermächtigung werden dem Kunden die Rückbelastungsentgelte der Bank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.
Gerät die Gesellschaft mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich deren Haftung nach Ziff.12.
9.3 Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die der Gesellschaft eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens vier Wochen betragen muss, fruchtlos verstreichen lässt.
9.4 Die Gesellschaft ist berechtigt, nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist zur Zahlung der fälligen Entgelte von sämtlichen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeit kann die Gesellschaft einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50,00 Euro verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
9.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens einem Monatsbetrag in Verzug ist, eine eventuell geleistete Sicherheit aufgebraucht ist, berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und die Sperre mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht worden ist. Ebenfalls kann der Anschluss von der Gesellschaft gesperrt werden, wenn das ausgefüllte und vom Kunden unterschriebene Vertragsexemplar nicht bis zum vereinbarten Termin bei der Gesellschaft vorliegt.
Dem Kunden wird für eine Anschlusssperre nach Zahlungsverzug bzw. nach Nichtzusendung des Vertrages und für die Freischaltung nach Anschlusssperre nach Zahlungsverzug bzw. nach Nichtzusendung des Vertrages ein Aufwendungsersatz von 50,00 Euro berechnet. Der Kunde bleibt auch während einer Sperre zur Zahlung des monatlichen Entgeltes verpflichtet. Die Aufhebung der Anschlusssperre erfolgt nach vollständiger Zahlung der rückständigen Entgelte sowie der durch die Sperre sowie die Freischaltung entstandenen Aufwendungen.
10. Unmöglichkeit der Leistung
Der vereinbarte Termin zur Bereitstellung des Anschlusses verlängert sich angemessen bei einem von der Gesellschaft nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis nach Vertragsabschluss, insbesondere bei Eintritt höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Energie oder Störung der Verkehrswege, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des bestellten Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Vorlieferanten eintreten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden.
11. Vertragsdauer, Kündigung
11.1 Die Mindestvertragsdauer für den von der Gesellschaft bereitgestellten Anschluss beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wurde.
11.2 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, außer im Falle des nachgewiesenen Umzugs, kann die Gesellschaft einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 Euro verlangen.
11.3 Wenn der Kunde seinen Wohnsitz wechselt, ist die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Die Gesellschaft kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand in Höhe von 20,00 Euro verlangen. Dem Kunden steht gemäß § 46 Abs. 8 TKG bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die vereinbarte Leistung an dem neuen Wohnort nicht angeboten werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Sie beginnt mit Zugang der Mitteilung des Kunden zu seinem neuen Wohnsitz.
12. Haftung
12.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Gesellschaft unbeschränkt.
12.2 Die Haftung der Gesellschaft als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden gegenüber einem Nutzer ist auf höchstens 10.000 EUR je Endbenutzer und Schadensereignis begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endbenutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 1.000.000 EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1-3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
12.3 Im Übrigen haftet Gesellschaft nur bei schuldhafter Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen unvorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch unvorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 10.000 EUR. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die eine Verantwortlichkeit auch ohne Verschulden vorsehen.
12.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
12.5 Die Gesellschaft weist darauf hin, dass sie für die Erbringung der vertraglichen Leistungen Leitungen und Systeme Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft sind, benötigt. Für hierdurch entstehende Schäden und Beeinträchtigungen haftet die Gesellschaft nicht.
12.6 Der Kunde haftet für von ihm verschuldete oder von einem von ihm eingesetzten Gerät oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung für sämtliche daraus resultierende Schäden. Der Kunde haftet gegenüber der Gesellschaft für alle Schäden, die aus der missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung der beauftragten Dienste oder aus der Verletzung seiner Pflichten resultieren sowie für Schäden, die durch befugte oder unbefugte Nutzung Dritter entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Die Gesellschaft und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Dienste verbunden sind. Erkennt der Kunde, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Gesellschaft. Der Kunde ist zum Nachweis, dass ihm die Nutzung Dritter nicht zuzurechnen ist, berechtigt.
12.7 Die Gesellschaft haftet bei dem Produkt Grundanschluss incl. TV-Empfang nicht für den Inhalt der übertragenen Sendungen.
12.8 Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die dem Kunden bei berechtigter Sperrung des Anschlusses entstehen.
13. Sicherheitsleistung
Die Gesellschaft behält sich vor, von dem Kunden in folgenden Fällen eine nicht zu verzinsende Sicherheitsleistung oder eine Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes in Höhe des durchschnittlichen Rechnungsbetrages der letzten drei planmäßigen Rechnungen zu verlangen:
14. Vertragsübernahme
14.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft auf einen Dritten übertragen. Für die Vertragsänderung wird ein Aufwendungsersatz von 20,00 Euro berechnet.
14.2 Die Gesellschaft kann ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Sie hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Schriftform anzuzeigen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme kündigen.
15. Datenschutz
Die Gesellschaft ist im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, die im Vertrag erhobenen Kundendaten zur Erfüllung des Geschäftszweckes elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten, soweit schützenswerte Belange des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Für die Bereitstellung von multimedialen Zusatzdiensten über den Signallieferanten gelten dessen Datenschutzbestimmungen und Löschungsfristen für Verbindungsdaten.
Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung des Daten- und Fernmeldegeheimnisses und wird alle gesetzlichen Bestimmungen aus Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz sowie weitere relevante Datenschutzvorschriften beachten.
16. Endgeräte
Wird dem Kunden für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft ein Endgerät entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft. Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt, verbleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl der ihm von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen Endgeräte unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen.
Die unaufgeforderte Rückgabe eines Endgerätes vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglichen Entgelte.
17. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren
Der Kunde kann im Streit mit der Gesellschaft, ob diese die Verpflichtungen der §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
KABEL-KLOETERS GmbH
Amtsgericht Leipzig HRB 27329, Sitz der Gesellschaft: Koburger Str. 235, 04416 Markkleeberg